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Solaranlage: Nase immer vorn?

Solaranlage - Copyright Sylvia HorstAuch wenn Klimaschutz mit dem Einsatz erneuerbarer Energien in aller Munde ist: Was ist, wenn geschützte Bäume geplante Solaranlagen verschalten? Dann kann man sie nicht oder nur sehr eingeschränkt betreiben. Was hat dann Vorrang, der Klimaschutz oder der Baumschutz? In beiden Fällen geht es um den Schutz der Natur. Deshalb kommt der Solaranlage nicht automatisch Vorrang gegenüber dem Baumschutz zu. Darauf weist jetzt Haus & Grund Alfeld unter Bezug auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf vom 27.12.2023 (Az.: 9 K 7173/22) hin.

Dazu erklärt Vorsitzender Hans-Heinrich Besbard:
„Der Einsatz von Solarenergie ist wichtig für die Umwelt, werden dadurch doch die Ozonbelastung und der CO2-Ausstoß verringert.“

Vor allem erzielt man einen sparsamen Umgang mit vorhandenen Energieressourcen. Genauso wichtig ist aber die Erhaltung von Bäumen, die unter Schutz gestellt werden.

Die Begründung des Gerichts:
In dem Rechtsstreit geht es um den abgelehnten Antrag auf Erteilung einer Fällgenehmigung für einen geschützten Baum, der einer geplanten Solaranlage sprichwörtlich „im Weg steht“. Das Gericht sieht keinen automatischen Vorrang für den Einsatz von Solarenergie, sondern macht die Entscheidung zwischen einem Baumschutz und einem Umstieg auf erneuerbare Energien vom einzelnen Fall abhängig. Das sei ein Abwägungsprozess, bei dem alle Umstände und alle Interessen der beteiligten Grundstückseigentümer sowie des Natur- und Landschaftsschutzes einschließlich des Klimaschutzes zu gewichten seien, so die Düsseldorfer Verwaltungsrichter.

Dazu der Rat von Haus & Grund Alfeld:
Am besten ist es, die beschriebene Konfliktsituation gar nicht erst aufkommen zu lassen. Möglichst gemeinsam mit dem Nachbarn und Baumeigentümer sollte der Planer einer Solaranlage klären, ob schon regelmäßige Form- und Pflegeschnitte für den Baum und ein vielleicht anders gewählter Standplatz für die Solaranlage Verschattungsprobleme von vornherein vermeiden oder doch zumindest so einschränken können, dass ein effektiver Einsatz der Solaranlage möglich wird.
„Aus Sicht beider Nachbarn ist dann eine nachbarliche Vereinbarung, möglichst schriftlich niedergelegt, das Mittel der Wahl, um zukünftig Rechtssicherheit und Betriebssicherheit für die Solaranlage zu schaffen“, erläutert Vorsitzender Besbard abschließend.

Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei Haus & Grund Alfeld.


Haus & Grund Alfeld ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 950.000 Mitgliedern.

Pressekontakt:
Haus & Grund Alfeld e.V.
Dipl.-Ing. Hans-Heinrich Besbard
(Vorstand im Sinne von § 26 BGB)

Im Reusen 1
31061 Alfeld
Telefon: 051 81 - 57 56
Fax: 051 81 - 82 96 50
E-Mail:
info@hausundgrund-alfeld.de
Internet:
www.hausundgrund-alfeld.de

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