Solaranlage: Nase immer
vorn?
Auch
wenn Klimaschutz mit dem Einsatz erneuerbarer Energien in aller Munde
ist: Was ist, wenn geschützte Bäume geplante Solaranlagen
verschalten? Dann kann man sie nicht oder nur sehr eingeschränkt
betreiben. Was hat dann Vorrang, der Klimaschutz oder der Baumschutz?
In beiden Fällen geht es um den Schutz der Natur. Deshalb kommt der
Solaranlage nicht automatisch Vorrang gegenüber dem Baumschutz zu.
Darauf weist jetzt Haus & Grund Alfeld unter Bezug auf ein Urteil
des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf vom 27.12.2023 (Az.: 9 K
7173/22) hin.
Dazu erklärt Vorsitzender Hans-Heinrich Besbard:
„Der Einsatz von Solarenergie ist wichtig für die Umwelt, werden
dadurch doch die Ozonbelastung und der CO2-Ausstoß verringert.“
Vor allem erzielt man einen sparsamen Umgang mit vorhandenen Energieressourcen.
Genauso wichtig ist aber die Erhaltung von Bäumen, die unter Schutz
gestellt werden.
Die Begründung des Gerichts:
In dem Rechtsstreit geht es um den abgelehnten Antrag auf Erteilung einer
Fällgenehmigung für einen geschützten Baum, der einer geplanten
Solaranlage sprichwörtlich „im Weg steht“. Das Gericht
sieht keinen automatischen Vorrang für den Einsatz von Solarenergie,
sondern macht die Entscheidung zwischen einem Baumschutz und einem Umstieg
auf erneuerbare Energien vom einzelnen Fall abhängig. Das sei ein
Abwägungsprozess, bei dem alle Umstände und
alle Interessen der beteiligten Grundstückseigentümer sowie
des Natur- und Landschaftsschutzes einschließlich des Klimaschutzes
zu gewichten seien, so die Düsseldorfer Verwaltungsrichter.
Dazu der Rat von Haus & Grund Alfeld:
Am besten ist es, die beschriebene Konfliktsituation gar nicht erst aufkommen
zu lassen. Möglichst gemeinsam mit dem Nachbarn und Baumeigentümer
sollte der Planer einer Solaranlage klären, ob schon regelmäßige
Form- und Pflegeschnitte für den Baum und ein vielleicht anders gewählter
Standplatz für die Solaranlage Verschattungsprobleme von vornherein
vermeiden oder doch zumindest so einschränken können, dass ein
effektiver Einsatz der Solaranlage möglich wird.
„Aus Sicht beider Nachbarn ist dann eine nachbarliche
Vereinbarung, möglichst schriftlich niedergelegt, das Mittel der
Wahl, um zukünftig Rechtssicherheit und Betriebssicherheit für
die Solaranlage zu schaffen“, erläutert Vorsitzender
Besbard abschließend.
Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei Haus
& Grund Alfeld.
Haus & Grund Alfeld ist über den Landesverband Haus & Grund
Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft
mit insgesamt ca. 950.000 Mitgliedern.
Pressekontakt:
Haus & Grund Alfeld e.V.
Dipl.-Ing. Hans-Heinrich Besbard
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