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Erbschein: Auch ohne Testament?(ho)
Einen Erbschein benötigt man dann, wenn man sein Erbrecht, besser
gesagt seiner Eigenschaft als Erbe nachweisen muss. Dazu ein Beispiel:
Sollen Bankkonten des Erblassers geschlossen oder auf den Erben umgeschrieben
werden, so verlangen Banken und Sparkassen in der Regel dafür einen
Erbschein. Ein anderes Beispiel: Ist der Verstorbene als Immobilieneigentümer
im Grundbuch eingetragen, wird das Grundbuch unrichtig, wenn der Erbfall
eintritt. Denn der Erbe wird automatisch kraft Gesetzes Immobilieneigentümer
(§ 1922 BGB - Universalsukzession), ohne dass das Grundbuch umgeschrieben
werden muss. Weil das so ist, muss das im Todesfall unrichtig gewordene
Grundbuch, dass ja noch auf den Erblasser lautet, berichtigt werden. Eingetragen
werden muss dann der Erbe. Dafür ist ein Erbschein notwendig, wenn
kein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag bereits als
Nachweis des Erbrechts, sprich der Erbenstellung, als Umschreibungsgrundlage
herhalten kann. Wichtig: Das AG Hameln (Beschluss vom 24.2.2022 - 18 VI 135/21, juris) hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen, in dem die Existenz eines handgeschriebenen Testaments versichert wurde, dass Testament selbst als Urkunde aber nicht vorgelegt werden konnte. Zunächst:
Dazu das AG Hameln: © Dr. Hans Reinold Horst |